Futtermitteldeklarationen sollten offen legen, welche Inhaltsstoffe in Hunde- und Katzenfutter enthalten sind. Tun sie das wirklich? Dieser Artikel hilft Ihnen, mehr Durchblick im Tierfutter-Dschungel zu bekommen.
Gesetzliche Vorgaben für die Futtermitteldeklaration
Die gesetzlichen Vorgaben für die Kennzeichnung von Futtermitteln für die Schweiz sind auf der Seite von Agroscope zu finden.
Hier können Sie auch den «Leitfaden für die Deklaration von Heimtierfuttermitteln» einsehen, an den sich die Futtermittelproduzenten halten müssen.
In der EU ist die Futtermittelverkehrsverordnung (EG-VO 767/2009) massgebend.
Verschiedene Futtermittelarten
Immer deklariert werden muss eine der folgenden drei Arten von Futtermitteln: Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel.
Einzelfuttermittel: Besteht nur aus einer einzigen Zutat. Hierzu zählt zum Beispiel die Rohfütterung.
Alleinfuttermittel: Besteht aus mehreren Zutaten und deckt den Nährstoffbedarf des Tiers komplett ab – ohne weitere Futtermittel. Die meisten Nass- und Trockenfutter fallen in diese Kategorie.
Ergänzungsfuttermittel: Besteht meist aus mehreren Zutaten, ist aber immer in Ergänzung eines weiteren Futters gedacht, sonst ist der Nährstoffbedarf des Tiers nicht gedeckt. Das können zum Beispiel Zusatznahrungen wie Vitamix, oder Ergänzungsnahrungen wie Dorschleberöl sein. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel über Ergänzungsnahrung.
Zwei Arten der Deklaration
Obwohl die oben genannten gesetzlichen Vorgaben vieles regeln, bleibt doch einiges unreglementiert. Entsprechend sind die Inhaltsstoffe von Futter häufig nur rudimentär deklariert.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten der Futtermitteldeklaration: die geschlossene und die offene Deklaration.
Geschlossene Deklaration
Bei der geschlossenen Deklaration werden die Zutaten in Futtermittelgruppen zusammengefasst. Weizen, Reis, Mais und andere Getreide werden unter dem Sammelbegriff «Getreide» aufgeführt. Sind auch Kleber, Nachmehle usw. enthalten, heisst die Gruppe «Getreide und pflanzliche Nebenprodukte».
Genauso verhält es sich bei Fleisch, Fisch, Milch usw. Ausgewiesen werden also «Fleisch» oder «Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse», bzw. «Milch» oder «Milch und Molkereinebenprodukte» usw.
Die geschlossene Deklaration sagt also nur etwas über die Mengenanteile aus, aber nichts über die Art und Qualität der verwendeten Zutaten.
Offene Deklaration
Bei der offenen Deklaration werden die einzelnen Inhaltsstoffe im Futter in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile aufgeführt. Der Inhaltsstoff mit dem grössten Anteil steht also an erster Stelle.
Aber auch hier haben die Futterhersteller noch gewisse Spielräume, die durch vage Formulierungen in der Futtermitteldeklaration zum Ausdruck kommen.
Tipps zum Verstehen von Futtermitteldeklarationen
- Inhaltsstoffe werden in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile gelistet.
- Alle Inhaltsstoffe müssen zusammen addiert auf 100 % kommen. Ist dies nicht der Fall, stimmt etwas nicht.
- Laut EU-Verordnung muss alles, was unter 4 % liegt, nicht deklariert sein.
- Stehen keine Prozentangaben auf der Verpackung, ist Vorsicht angebracht.
- Je mehr Zusatzstoffe enthalten sind, desto minderwertiger ist das Futter.
Die ANiFiT-Garantie
Bei allen Nahrungsmitteln im Sortiment von ANiFiT gilt natürlich die ANiFiT-Garantie:
- 100 % offene Deklaration
- Rohstoffe in Lebensmittelqualität
- Höchster, kontrollierter Fleischanteil
- Ohne Tierversuche
Fazit
Im Tiernahrungsmarkt ist vieles unreglementiert. Viele Anbieter von Hunde- und Katzenfutter deklarieren geschlossen – und so bleiben die Inhaltsstoffe nebulös.
ANiFiT deklariert konsequent offen und informiert umfassend und ehrlich, was in den einzelnen Produkten enthalten ist.
Im ANiFiT-Shop finden Sie gesundes Futter für Katzen und Hunde.
Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie gerne Ihren Berater oder unseren ANiFiT-Kundenservice.